Individuelle Beratung
Eine Kostenbeteiligung durch Ihre Krankenkasse ist nach §43 Abs. 2 SGB V bei krankheitsbedingten Leiden in der Regel möglich.
Ernährungstherapie bei
- Übergewicht/Adipositas
- Ernährung vor und nach Adipositaschirurgie
- Fettstoffwechselstörungen
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Allergien / Malabsorptionen / Intoleranzen
- Essstörungen
- Herz-Kreislauferkrankungen / Bluthochdruck
- weiteren Erkrankungen, bei denen eine Ernährungsumstellung Linderung und/oder Abhilfe verspricht
Gesundheitsberatung
- Anleitung zur Entspannung/ Autogenes Training / Progressive Muskelentspannung
- Fastenbegleitung
- Kneipptherapie
- Bioelektrische Impedanzanalyse
Familienberatung
- Hilfestellung zur Problemlösung für Einzelne oder für Familien